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Um zu gewährleisten, dass der geänderte Satz ab dem in der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 vorgesehenen Zeitpunkt für den Beginn der Zahlungen an die Betriebsinhaber Anwendung findet, sollte diese Verordnung ab dem 1. Dezember 2013 gelten.
Es ist zweckmäßig, die Geltungsdauer dieser Verordnung an jene der Verordnung (EU)Nr. 1303/2013 anzupassen. Daher sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2014…
Um den Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Anpassung ihrer innerstaatlichen Anweisungen an die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten neuen…
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates anzupassen. Deshalb sollte…
Im Hinblick auf eine reibungslose Verwaltung dieses Kontingents sollte die vorliegende Verordnung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr.…
Die Verordnung (EG) Nr. 1322/2008 gilt ab dem 1. Januar 2009. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung…
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates anzugleichen. Daher sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.