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Teil 1 Nummer 2 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 1262/2012 erhält folgende Fassung: „2. Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ‚Tiefseehaie‘ folgende Haiarten: Gebräuchlicher Name Alpha-3-Code Wissenschaftliche Bezeichnung Tiefsee-Katzenhai API Apristurus spp. Kragenhai HXC Chlamydoselachus anguineus Rauer Schlingerhai CWO Centrophorus spp. Portugiesenhai CYO Centroscymnus coelolepis Samtiger Langnasendornhai CYP Centroscymnus crepidater Schwarzer Fabricius-Dornhai CFB Centroscyllium fabricii Schnabeldornhai DCA Deania calcea Schokoladenhai SCK Dalatias licha Großer Schwarzer Dornhai ETR Etmopterus princeps Kleiner Schwarzer Dornhai ETX Etmopterus spinax Maus-Katzenhai GAM Galeus murinus Grauhai SBL Hexanchus griseus Segelflossen-Meersau OXN Oxynotus paradoxus Messerzahnhai SYR Scymnodon ringens Eishai GSK Somniosus microcephalus“ ·
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2009. Diese Verordnung…
Die Angaben der Fanggebiete beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf ICES-Gebiete. Bestimmung von Arten und Artengruppen (1) In der Liste in Teil 2…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2013. Diese Verordnung ist in…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011. Diese Verordnung ist in…
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2007. Diese Verordnung…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2015. Diese Verordnung ist in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.