Erwägungsgrund 5 32013R1182
Eine Gruppe von in der Nordsee tätigen Fischereifahrzeugen unter der Flagge Frankreichs ist derzeit von der Anwendung der Fischereiaufwandsregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ausgenommen. Anhand der von Frankreich übermittelten Angaben im Jahr 2013 kam der STECF zu dem Ergebnis, dass die Fangmengen dieser Fischereifahrzeuge über dem festgelegten Grenzwert lagen. Deshalb sollte diese Gruppe französischer Fischereifahrzeuge wieder in die Fischereiaufwandsregelung einbezogen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 754/2009 sowie Anhang IIA der Verordnung (EU) Nr. 40/2013 sollten daher entsprechend geändert werden.