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Eine Gruppe von Fischereifahrzeugen unter der Flagge Spaniens, die westlich von Schottland Fischfang betreiben, ist derzeit von der Anwendung der Fischereiaufwandsregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ausgenommen. Anhand der von Spanien übermittelten Angaben im Jahr 2013 konnte der STECF nicht beurteilen, ob die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 im Bewirtschaftungszeitraum 2012 erfüllt wurden. Deshalb sollte diese Gruppe spanischer Fischereifahrzeuge wieder in die Fischereiaufwandsregelung einbezogen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 754/2009 sowie Anhang IIA der Verordnung (EU) Nr. 39/2013 sollten daher entsprechend geändert werden.
Eine Gruppe von Fischereifahrzeugen aus Deutschland ist derzeit von der Anwendung der Fischereiaufwandsregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008…
Eine Gruppe von in der Nordsee tätigen Fischereifahrzeugen unter der Flagge Frankreichs ist derzeit von der Anwendung der Fischereiaufwandsregelung gemäß der…
Gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 754/2009 des Rates bestimmte Gruppen von Fischereifahrzeugen von der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 754/2009 des Rates wurden bestimmte Gruppen von Fischereifahrzeugen von der Fischereiaufwandsregelung gemäß Kapitel III der…
Die Verordnung (EU) Nr. 53/2010 und die Verordnung (EG) Nr. 754/2009 des Rates vom 27. Juli 2009 zur Ausnahme bestimmter Gruppen von Fischereifahrzeugen von der…
Für 2013 ist es erforderlich, dass die Obergrenzen für den Fischereiaufwand gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 676/2007, Artikeln 11 und 12 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.