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Eine Gruppe von in der Nordsee tätigen Fischereifahrzeugen unter der Flagge Frankreichs ist derzeit von der Anwendung der Fischereiaufwandsregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ausgenommen. Anhand der von Frankreich übermittelten Angaben im Jahr 2013 kam der STECF zu dem Ergebnis, dass die Fangmengen dieser Fischereifahrzeuge über dem festgelegten Grenzwert lagen. Deshalb sollte diese Gruppe französischer Fischereifahrzeuge wieder in die Fischereiaufwandsregelung einbezogen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 754/2009 sowie Anhang IIA der Verordnung (EU) Nr. 40/2013 sollten daher entsprechend geändert werden.
Eine Gruppe von Fischereifahrzeugen unter der Flagge Spaniens, die westlich von Schottland Fischfang betreiben, ist derzeit von der Anwendung der…
Eine Gruppe von Fischereifahrzeugen aus Deutschland ist derzeit von der Anwendung der Fischereiaufwandsregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 754/2009 des Rates wurden bestimmte Gruppen von Fischereifahrzeugen von der Fischereiaufwandsregelung gemäß Kapitel III der…
Für 2013 ist es erforderlich, dass die Obergrenzen für den Fischereiaufwand gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 676/2007, Artikeln 11 und 12 der Verordnung…
Für 2013 ist es erforderlich, dass die Obergrenzen für den Fischereiaufwand gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2166/2005, Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Verordnung (EU) Nr. 53/2010 und die Verordnung (EG) Nr. 754/2009 des Rates vom 27. Juli 2009 zur Ausnahme bestimmter Gruppen von Fischereifahrzeugen von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.