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Eine Gruppe von Fischereifahrzeugen aus Deutschland ist derzeit von der Anwendung der Fischereiaufwandsregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ausgenommen. Anhand der Angaben Deutschlands im Jahr 2011 konnte der STECF nicht beurteilen, ob die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 im Bewirtschaftungszeitraum 2010 erfüllt wurden. Deshalb sollte diese Gruppe deutscher Fischereifahrzeuge wieder in diese Fischereiaufwandsregelung einbezogen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 754/2009 sollte entsprechend geändert werden.
Gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 754/2009 des Rates bestimmte Gruppen von Fischereifahrzeugen von der…
Die Verordnung (EU) Nr. 53/2010 und die Verordnung (EG) Nr. 754/2009 des Rates vom 27. Juli 2009 zur Ausnahme bestimmter Gruppen von Fischereifahrzeugen von der…
Für 2012 müssen die Obergrenzen für den Fischereiaufwand gemäß den Artikeln 11 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008, Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr.…
Mit Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ist eine Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands eingeführt worden, mit der den Mitgliedstaaten jährlich…
Für 2012 müssen die Obergrenzen für den Fischereiaufwand gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2166/2005, Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 509/2007 sowie den…
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 können bestimmte Gruppen von Fischereifahrzeugen auf der Grundlage des Gutachtens des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.