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Die derzeitigen Schiffsrecyclingkapazitäten in OECD-Ländern, die Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats rechtlich zugänglich sind, reichen nicht aus. Die derzeit in Nicht-OECD-Ländern bestehenden Kapazitäten für sicheres und umweltgerechtes Recycling von Schiffen reichen aus, um sämtliche Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats zu behandeln, und dürften aufgrund der Maßnahmen, die die Recycling-Länder treffen, um die Auflagen des Hongkonger Übereinkommens zu erfüllen, bis 2015 noch weiter zunehmen.
Die Mitgliedstaaten wenden im Einklang mit ihrem nationalen Recht unter Berücksichtigung der Richtlinie 2009/16/EG Kontrollbestimmungen für Schiffe an.…
Das Hongkonger Übereinkommen wurde am 15. Mai 2009 unter der Schirmherrschaft der IMO angenommen. Es wird erst 24 Monate nach seiner Ratifizierung durch…
Mit dieser Verordnung soll auch erreicht werden, dass die Ungleichheiten zwischen den Betreibern in der Union, in OECD-Staaten und in den einschlägigen…
Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen treffen, um zu vermeiden, dass die Vorschriften für das Schiffsrecycling umgangen werden, und um die Transparenz des…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Vermeidung, Minderung oder Eliminierung der nachteiligen Auswirkungen des Recyclings, des Betriebs und der…
Um Doppelarbeit zu vermeiden, ist es erforderlich, Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, aus dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.