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Das Hongkonger Übereinkommen wurde am 15. Mai 2009 unter der Schirmherrschaft der IMO angenommen. Es wird erst 24 Monate nach seiner Ratifizierung durch mindestens 15 Staaten, deren kombinierte Handelsflotte mindestens 40 Prozent der Bruttoraumzahl der weltweiten Handelsflotte und deren kombiniertes Höchstvolumen des jährlichen Schiffsrecyclings in den vorangegangenen zehn Jahren mindestens drei Prozent der Bruttoraumzahl ihrer kombinierten Handelsflotte entspricht, in Kraft treten. Das Übereinkommen regelt den Entwurf, den Bau, den Betrieb und die Vorbereitung von Schiffen im Hinblick darauf, dass ihr sicheres und umweltgerechtes Recycling erleichtert wird, ohne die Sicherheit des Schiffs und seinen effizienten Betrieb zu beeinträchtigen. Das Übereinkommen regelt ferner den sicheren und umweltgerechten Betrieb der Abwrackeinrichtungen und sieht die Einführung eines angemessenen Durchsetzungsmechanismus für das Schiffsrecycling vor.
Übereinkommen von Hongkong: das Internationale Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen in seiner jeweils…
das Internationale Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen (im Folgenden „Hongkonger Übereinkommen“).
Die Mechanismen für die Überwachung der Anwendung und die Durchsetzung des geltenden Unionsrechts und internationalen Rechts werden den Besonderheiten von…
Die Führung eines Gefahrstoffinventars an Bord eines Schiffes während seines gesamten Lebenszyklus stellt eine wesentliche Anforderung des Hongkonger…
Die derzeitigen Schiffsrecyclingkapazitäten in OECD-Ländern, die Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats rechtlich zugänglich sind, reichen nicht aus.…
Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen treffen, um zu vermeiden, dass die Vorschriften für das Schiffsrecycling umgangen werden, und um die Transparenz des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.