Erwägungsgrund 11 32013R1272
Die Kommission sollte die in dieser Beschränkung vorgegebenen geltenden Grenzwerte insbesondere im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse prüfen, darunter Informationen über die Migration von PAK aus Kunststoff- oder Gummimaterialien der betroffenen Erzeugnisse sowie über alternative Rohstoffe. Die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit von Prüfmethoden sollte bei dieser Überprüfung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ebenfalls berücksichtigt werden.