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Der Lebensmittelzusatzstoff „Carboxymethylcellulose, Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi“ (E 466) sollte in der Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union gemäß den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und in den Spezifikationen für diesen Zusatzstoff aus Gründen der Klarheit und in Übereinstimmung mit der in der INS registrierten Bezeichnung in „Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi“ umbenannt werden.
Einige Lebensmittelzusatzstoffe stehen derzeit mit unterschiedlichen Bezeichnungen (Carboxymethylcellulose (E 466), vernetzte Natriumcarboxymethylcellulose (E…
Die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 enthält auch Spezifikationen für Mikrokristalline Cellulose (E 460(i)); danach ist Cellulose-Gel ein Synonym für diesen…
A. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil A Tabelle 3 wird der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 151 durch…
Mit der Richtlinie 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel…
Daher sollte die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe berichtigt, präzisiert und dahingehend ergänzt werden, dass alle zugelassenen Verwendungen in Einklang…
Lebensmittelzusatzstoffe und Trägerstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.