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Um spezifische Regelungen für die für die Änderung von gemeinsamen Outputindikatoren und für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben festzulegen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich der Änderung der im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Liste gemeinsamer Outputindikatoren sowie hinsichtlich spezifischer Regelungen für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben für Kooperationsprogramme zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.
Um diese Verordnung im Hinblick auf bestimmte, nicht wesentliche Vorschriften zu ändern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290…
Um Bestimmungen dieser Verordnung über die gemeinsamen Grundsätze für die Förderfähigkeit von Ausgaben zu ändern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen…
Was die Ergänzung oder Änderung der Bestimmungen dieser Verordnung im Hinblick auf die Festlegung spezifischer Maßnahmen im Rahmen der nationalen Programme…
Um eine Liste mit Indikatoren festzulegen, die bei der Bewertung und Vorbereitung des Berichts über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 herangezogen…
Zur Ergänzung oder Änderung einiger nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Um diese Verordnung durch bestimmte nicht wesentliche Elemente zu ergänzen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.