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Investitionen in den Wohnungsbau mit Ausnahme derjenigen zur Förderung der Energieeffizienz oder der Nutzung erneuerbarer Energien können nicht für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds in Betracht kommen, da sie nicht in den Interventionsbereich des Kohäsionsfonds, der im AEUV festgelegt ist, fallen.
Der Kohäsionsfonds unterstützt nicht: a) die Stilllegung oder den Bau von Kernkraftwerken; b) Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus…
Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten nach Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Im Hinblick auf Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 sind Ausgaben für den Wohnungsbau für marginalisierte Bevölkerungsgruppe nur dann…
Es sollten besondere Bestimmungen für die Art von Maßnahmen festgelegt werden, die vom Kohäsionsfonds unterstützt werden können, um zu den…
Der Kohäsionsfonds unterstützt folgende Investitionsprioritäten innerhalb der thematischen Ziele, die in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013…
Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen des Kohäsionsfonds und gemäß der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum müssen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.