Erwägungsgrund 7 32021R1058
Zum Schutz der Integrität des Binnenmarkts haben Vorhaben im Rahmen des EFRE und des Kohäsionsfonds, die Unternehmen zugutekommen, den Vorschriften der Union über staatliche Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 AEUV zu entsprechen.