Erwägungsgrund 5 32006R1082
Der Besitzstand des Europarats umfasst verschiedene Möglichkeiten und Rahmenstrukturen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den regionalen und lokalen Behörden. Mit diesem Rechtsakt wird nicht das Ziel verfolgt, diese Rahmenstrukturen zu umgehen oder eine Reihe spezieller gemeinsamer Vorschriften für eine einheitliche gemeinschaftsweite Regelung aller betreffenden Vereinbarungen vorzugeben.