Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die EVTZ, deren Mitglieder beschränkt haften, sollten klarer von den EVTZ unterschieden werden, deren Mitglieder unbeschränkt haften. Damit EVTZ, deren Mitglieder beschränkt haften, Tätigkeiten durchführen können, die möglicherweise zu Schulden führen könnten, sollten die Mitgliedstaaten darüber hinaus die Forderung erheben dürfen, dass diese EVTZ zur Abdeckung der mit solchen Tätigkeiten einhergehenden Risiken eine geeignete Versicherung abschließen oder dass diese EVTZ Gegenstand einer angemessenen Finanzgarantie sind.
Ist die Haftung mindestens eines EVTZ-Mitglieds aus einem Mitgliedstaat nach Maßgabe des nationalen Rechts, dem dieses Mitglied unterliegt, beschränkt, so…
Absatz 2 erhält folgende Fassung: (2a) Ist die Haftung mindestens eines EVTZ-Mitglieds aus einem Mitgliedstaat nach Maßgabe des nationalen Rechts, dem dieses…
Damit ein ERIC seine Aufgaben so effizient wie möglich erfüllen kann, und als logische Konsequenz seiner Rechtspersönlichkeit, sollte es für seine Schulden…
Die Gründung eines EVTZ sollte von seinen Mitgliedern und deren nationalen Behörden beschlossen werden und ist nicht automatisch mit rechtlichen oder…
Zwar wurde in der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 festgelegt, dass die Aufgaben eines EVTZ unter anderem keine "Regelungsbefugnisse" betreffen, die in den…
Der EVTZ handelt innerhalb der Grenzen der ihm übertragenen Aufgaben, nämlich der Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit zur Stärkung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.