Erwägungsgrund 14 32009R0723
In Anbetracht der Gemeinschaftsdimension dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam die Mehrheit der Stimmrechte in der Mitgliederversammlung eines ERIC innehaben.
In Anbetracht der Gemeinschaftsdimension dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam die Mehrheit der Stimmrechte in der Mitgliederversammlung eines ERIC innehaben.