Erwägungsgrund 41 32021R2085
Im Interesse der Vereinfachung sollte der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verringert werden. Doppelte Rechnungsprüfungen sowie unverhältnismäßige Nachweis- und Berichtspflichten sollten vermieden werden. Rechnungsprüfungen bei Empfängern von Unionsmitteln im Rahmen dieser Verordnung sollten im Einklang mit der Verordnung über „Horizont Europa“ und anderen einschlägigen Finanzierungsprogrammen der Union durchgeführt werden.