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Die Ziele der ESI-Fonds sollten im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Qualität der Umwelt durch die Union gemäß Artikel 11 und Artikel 191 Absatz 1 AEUV unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips verfolgt werden. Im Einklang mit dem Bestreben, mindestens 20 % des Haushalts der Union für den Klimaschutz aufzuwenden, sollten die Mitgliedstaaten hierfür unter Verwendung einer Methodik auf der Grundlage der von der Kommission per Durchführungsrechtsakt angenommenen Interventionkategorien, vorrangigen Flächen oder Maßnahmen, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspiegelt, Informationen zur Unterstützung der Klimaschutzziele bereitstellen.
Die Ziele der ESI-Fonds werden gemäß dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung, des Schutzes der Umwelt und der…
die als Richtwert dienende Zuweisung von Mitteln durch die Union nach thematischem Ziel auf nationaler Ebene für jeden ESI-Fonds sowie der als Richtwert…
Fortschritte beim Erreichen der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie der in Artikel 4 Absatz 1 erwähnten…
In jedem Programm – mit Ausnahme derer, in denen technische Hilfe im Rahmen eines spezifischen Programms geleistet wird – wird der als Richtwert dienende Betrag…
Die Prioritäten der Union für die ländliche Entwicklung sollten im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels des Schutzes und der…
Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union legt als Ziele die Erhaltung und den Schutz der Umwelt sowie die Verbesserung ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.