Erwägungsgrund 15 32013R1303
Um zur Verwirklichung der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie den fondsspezifischen Aufgaben gemäß ihren auf dem Vertrag basierenden Zielen, einschließlich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, beizutragen, sollten die Mittel aus den ESI-Fonds auf eine begrenzte Zahl gemeinsamer thematischer Ziele konzentriert werden. Der genaue Interventionsbereich eines jeden der ESI-Fonds sollte in fondsspezifischen Bestimmungen festgelegt werden. Es sollte möglich sein, diesen Interventionsbereich auf einige der in dieser Verordnung definierten thematischen Ziele zu beschränken.