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Aufgrund der überragenden Bedeutung des Grundsatzes der Kofinanzierung für die Inanspruchnahme der ESI-Fonds, um die Eigenverantwortung für die Maßnahmen vor Ort sicherzustellen, und im Einklang mit den anteiligen Aussetzungen, sollten bei allen im Rahmen der zweiten Ebene von Maßnahmen, mit denen die Wirksamkeit der ESI-Fonds mit ordnungsgemäßer wirtschaftlicher Steuerung verknüpft wird ausgelösten Beschlüssen über Aussetzungen die jeweiligen besonderen Anforderungen, die auf den betroffenen Mitgliedstaat anwendbar sind, bei der Bereitstellung der Kofinanzierung für die durch die ESI-Fonds finanzierten Programme berücksichtigt werden. Sobald der Mitgliedstaat die notwendigen Maßnahmen ergreift, sollten die Aussetzungen aufgehoben und die Fonds dem Mitgliedstaat wieder zur Verfügung gestellt werden.
In dem Kommissionbeschluss über die Genehmigung eines Programms werden der Kofinanzierungssatz bzw. die Kofinanzierungssätze und der Höchstbetrag für die…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen unter Berücksichtigung der besonderen Lage jedes Mitgliedstaats für die Kohärenz der Unterstützung aus den…
In jedem Programm werden Prioritäten definiert, in denen spezifische Ziele, die Mittelausstattung für die Unterstützung aus den ESI-Fonds und die entsprechende…
Eine enge Verbindung zwischen der Kohäsionspolitik und der wirtschaftlichen Steuerung der Union ist die Voraussetzung dafür, dass die Wirkung der Ausgaben aus…
Neben den gemeinsamen Bestimmungen für die Finanzverwaltung der ESI-Fonds sollten zusätzliche Bestimmungen für die Fonds und den EMFF festgelegt werden. Damit…
Um die Verwendung der ESI-Fonds-Mittel zu vereinfachen und das Fehlerrisiko zu minimieren und gleichzeitig erforderlichenfalls nach den Besonderheiten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.