Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Gemäß dem dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokoll Nr. 15 über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland finden bestimmte Vorschriften zum übermäßigen Defizit und die entsprechenden Verfahren auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung. Die Vorschriften zur gänzlichen oder teilweisen Aussetzung der Zahlungen und Mittelbindungen sollten daher auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung finden.
Erwägungsgrund 25 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen