Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß dem dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokoll Nr. 15 über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland finden bestimmte Vorschriften zum übermäßigen Defizit und die entsprechenden Verfahren auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung. Die Vorschriften zur gänzlichen oder teilweisen Aussetzung der Zahlungen und Mittelbindungen sollten daher auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung finden.
Gemäß dem dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokoll (Nr. 15) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sind…
Gemäß Nummer 4 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem AEUV beigefügten Protokolls (Nr. 15) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte…
Durch diese Verordnung wird die Anwendung der Bestimmungen nach Maßgabe der Artikel 34 und 42 des dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem AEUV…
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des…
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des…
Die Bestimmungen für die Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit im Fall des Vereinigten Königreichs im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1467/97…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.