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Es sollten transparente Verfahren für die Bewertung, Annahme und Änderung von Programmen durch die Kommission festgelegt werden. Im Interesse der Kohärenz zwischen der Partnerschaftsvereinbarung und den Programmen sollte festgelegt werden, dass Programme – mit Ausnahme der Programme im Bereich der europäischen territorialen Zusammenarbeit – erst dann genehmigt werden dürfen, wenn die Kommission die Partnerschaftsvereinbarung durch einen Beschluss gebilligt hat. Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern, sollte jede Genehmigung einer Änderung bestimmter Teile eines Programms durch die Kommission automatisch die Änderung der einschlägigen Teile der Partnerschaftsvereinbarung nach sich ziehen. Außerdem sollte die unmittelbare Inanspruchnahme von für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bestimmten Mitteln dadurch sichergestellt werden, dass besondere Regelungen für die Übermittlung und das Genehmigungsverfahren der zweckbestimmten operationellen Programme für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gemäß der ESF-Verordnung festgelegt werden.
Im Einklang mit den fondsspezifischen Regelungen genehmigt die Kommission spätestens sechs Monate nach der Einreichung durch den betreffenden Mitgliedstaat –…
Drittländer oder Gebiete, die der Einladung, sich an Kooperationsprogrammen zu beteiligen, gefolgt sind und mit der Vorbereitung solcher Programme begonnen…
Die ESI-Fonds sollten im Wege von Programmen eingesetzt werden, die sich über den Programmplanungszeitraum gemäß der Partnerschaftsvereinbarung erstrecken. Die…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, mittels Durchführungsrechtsakten – im Hinblick auf alle ESIs-Fonds – Beschlüsse über die Genehmigung der…
Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sollte vollständig in die ESF-Programmplanung integriert werden, wobei gegebenenfalls spezifische Bestimmungen…
Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wird in die Programmplanung des ESF gemäß Artikel 96 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 einbezogen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.