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Öffentlich-private Partnerschaften (im Folgenden "ÖPP") können ein wirksames Mittel zur Verwirklichung von Vorhaben darstellen, bei denen die Erreichung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen dadurch gewährleistet wird, dass verschiedene Arten öffentlicher und privater Quellen zusammengeführt werden. Um den Rückgriff auf die ESI-Fonds zur Unterstützung von als ÖPP strukturierten Vorhaben zu erleichtern, sollte diese Verordnung durch Anpassung einiger der gemeinsamen Bestimmungen über die ESI-Fonds bestimmten speziellen Merkmalen von ÖPP Rechnung tragen.
eine Körperschaft des privaten Rechts eines Mitgliedstaats (im Folgenden "privater Partner"), die für die Durchführung des Vorhabens ausgewählt wird oder…
der Begünstigte ist eine ÖPP-Vereinbarung mit einem privaten Partner eingegangen;
"Öffentlich-private Partnerschaften" (ÖPP) Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und der Privatwirtschaft, mit denen die Durchführung von…
Die ESI-Fonds können zur Unterstützung von ÖPP-Vorhaben eingesetzt werden. Diese ÖPP-Vorhaben müssen dem anzuwendenden Recht – insbesondere in Bezug auf…
Die EIB kann sich auf Ersuchen der Mitgliedstaaten an der Ausarbeitung der Partnerschaftsvereinbarung sowie an Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung…
die wesentlichen Ziele und bewährten Verfahren in Fällen, in denen die Verwaltungsbehörde die relevanten Partner an der Vorbereitung der Aufrufe zur Einreichung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.