Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass ihre Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums überprüft und kontrolliert werden können, und angemessene Bestimmungen festlegen. Zu diesem Zweck sollten die Verwaltungsbehörde und die Zahlstelle eine Ex-ante-Bewertung vornehmen und sich verpflichten, die Maßnahmen während der gesamten Durchführung des Programms zu bewerten. Maßnahmen, die diese Bedingung nicht einhalten, sollten angepasst werden.
Die Mitgliedstaaten müssen in ihren Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum für den neuen Programmplanungszeitraum angeben, ob sie für die betreffenden…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Schritte unternehmen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Programme zur Entwicklung des…
Um das unverzügliche Anlaufen und die wirksame Durchführung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sicherzustellen, sollte sich die finanzielle…
Jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums sollte im Hinblick auf die Durchführung des Programms und die Fortschritte bei der Verwirklichung der…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen beschließen, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems und die Qualität der…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Ex-ante-Bewerter ab einem frühen Stadium an der Ausarbeitung des operationellen Programms, einschließlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.