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Im Hinblick auf den EGFL sollten die Finanzmittel zur Deckung der von den zugelassenen Zahlstellen getätigten Ausgaben den Mitgliedstaaten von der Kommission in Form von Erstattungen auf der Grundlage der buchmäßigen Erfassung dieser Ausgaben zur Verfügung gestellt werden. Bis diese Erstattungen in Form von monatlichen Zahlungen überwiesen werden, stellen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Mittel nach Maßgabe des Bedarfs ihrer zugelassenen Zahlstellen bereit. Die Mitgliedstaaten und die an der Durchführung der GAP beteiligten Begünstigten sollten ihre Verwaltungs- und Personalkosten jeweils selbst tragen.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Begünstigten bei Abschluss des operationellen Programms einen Betrag an öffentlichen Ausgaben erhalten haben, der…
Damit die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Finanzierung der Ausgaben der GAP harmonisch verläuft und die Kommission…
Nur die Nutzung von von den Mitgliedstaaten zugelassenen Zahlstellen bietet ausreichende Gewähr, dass die notwendigen Kontrollen durchgeführt wurden, bevor die…
Die Finanzierung der im Zusammenhang mit der GAP erforderlichen Maßnahmen und Aktionen erfolgt teilweise in geteilter Mittelverwaltung. Um eine wirtschaftliche…
Die Erstattung ist im Mitgliedstaat der Erstattung oder auf Wunsch des Antragstellers in jedem anderen Mitgliedstaat auszuzahlen. In letzterem Falle zieht der…
Die Bereitstellung der Eigenmittel muss in Form einer Gutschrift der fälligen Beträge auf einem zu diesem Zweck für die Kommission bei der Haushaltsverwaltung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.