Erwägungsgrund 32 32021R2116
Für Fälle mit ungewöhnlich niedrigen Outputs sollte eine neue Form der Zahlungsaussetzung eingeführt werden. Sind die Outputs gemessen an den geltend gemachten Ausgaben ungewöhnlich niedrig und kann der Mitgliedstaat dies nicht hinreichend begründen, sollte die Kommission in der Lage sein, zusätzlich zu der Kürzung der Ausgaben für das Agrar-Haushaltsjahr N-1 künftige Ausgaben im Zusammenhang mit der Intervention auszusetzen, bei der der Output ungewöhnlich niedrig war. Diese Aussetzungen sollten einer Bestätigung im jährlichen Beschluss über den Leistungsabschluss bedürfen.