Erwägungsgrund 20 32021R2116
Für den Haushaltsvollzug sollte die Kommission über ein monatliches Frühwarn- und Überwachungssystem für die Agrarausgaben verfügen, damit sie bei einer drohenden Überschreitung der jährlichen Obergrenze im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnisse so früh wie möglich geeignete Maßnahmen ergreifen und, sollten sich die früheren Maßnahmen als unzureichend erweisen, andere Maßnahmen vorschlagen kann. In einem regelmäßigen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat sollte die Kommission die Entwicklung der bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt getätigten Ausgaben mit den Profilen vergleichen und die voraussichtliche Ausführung in dem noch verbleibenden Zeitraum des Haushaltsjahres bewerten.