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Auch wenn die Festlegung der Kontrollprogramme den Mitgliedstaaten obliegt, ist es doch erforderlich, dass die Programme der Kommission mitgeteilt werden, damit diese ihre Überwachungs- und Koordinierungsrolle wahrnehmen kann und so gewährleistet ist, dass die Programme nach geeigneten Kriterien festgelegt und die Kontrollen auf Sektoren oder Unternehmen mit hohem Betrugsrisiko konzentriert werden. Es ist notwendig, dass jeder Mitgliedstaat über einen Sonderdienst verfügt, der für die Überwachung der Prüfung der Geschäftsunterlagen gemäß jener Verordnung oder für die Koordinierung dieser Prüfung zuständig ist. Diese Sonderdienste sollten von den Dienststellen, die die Kontrollen vor der Zahlung vornehmen, organisatorisch unabhängig sein. Die Kenntnisse, die im Rahmen der Prüfung erlangt werden, sollten der beruflichen Vertraulichkeit unterliegen.
Jeder Mitgliedstaat sollte anhand von Kriterien, die mit dem Basisrechtsakt gemäß Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002…
Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten für jedes operationelle Programm eine Verwaltungsbehörde, eine Bescheinigungsbehörde und eine funktionell unabhängige…
Da es wichtig ist, sicherzustellen, dass die Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten angewandt und in der Praxis eingehalten werden, sollten die…
Im Einklang mit dem Grundsatz der geteilten Verwaltung sollte die Verantwortung für die Verwaltung und Kontrolle der Programme bei den Mitgliedstaaten und der…
Um durch Vermeidung von Interessenkonflikten ein hohes Maß an Anleger- und Verbrauchervertrauen im Binnenmarkt zu gewährleisten, sollten Abschlussprüfer und…
Für jedes operationelle Programm sollten die Mitgliedstaaten eine Verwaltungsbehörde, eine Bescheinigungsbehörde und eine funktionell unabhängige Prüfbehörde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.