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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rate , die durch die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 ersetzt wurde, wurde der Grundsatz festgelegt, dass die volle Zahlung einiger GAP-Fördermittel an die Begünstigten an die Einhaltung verbindlicher Vorschriften in Bezug auf Landnutzung, landwirtschaftliche Erzeugung und landwirtschaftliche Tätigkeit gebunden sein sollte. Dieser Grundsatz spiegelte sich anschließend in den Verordnungen (EG) Nr. 1698/2005 des Rates und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates wider. Im Rahmen der sich hieraus ergebenden "Cross-Compliance"-Regelung müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen verhängen, indem sie die im Rahmen der GAP gewährten Fördermittel ganz oder teilweise kürzen oder ausschließen.
Es sollte klargestellt werden, dass die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und die auf ihrer Grundlage erlassenen…
Es sollten Bestimmungen über die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Kontrolle der Ausgaben festgelegt werden, insbesondere hinsichtlich der Zeitplanung und…
Diverse sektorbezogene Agrarverordnungen enthalten Vorschriften über allgemeine Kontrollgrundsätze, die Einziehung zu Unrecht gezahlter Beträge und die…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik erlassen…
Die GAP-Informationsmaßnahmen, die gemäß Artikel 5 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 finanziert werden können, sind in der Verordnung (EG) Nr.…
Um sicherzustellen, dass die Beträge zur Finanzierung der GAP die festgesetzten jährlichen Obergrenzen nicht überschreiten, sollte der mit der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.