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Wenn das Ziel der öffentlichen Kontrolle der Verwendung der Mittel der Fonds erreicht werden soll, muss der Öffentlichkeit ein bestimmter Grad an Informationen über Begünstigte bekannt gemacht werden. Zu diesen Informationen sollten Angaben über die Identität des Begünstigten, den zugeteilten Betrag und den Fonds, aus dem dieser gewährt wird, sowie über den Zweck und die Art der betreffenden Maßnahme gehören. Diese Informationen sollten so veröffentlicht werden, dass dabei so wenig wie möglich in die in den Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte der Begünstigten auf Achtung ihres Privatlebens im Allgemeinen und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten im Besonderen eingegriffen wird.
Um den Datenschutzerfordernissen zu entsprechen, sollten die Empfänger von Fondsmitteln über die Veröffentlichung ihrer Daten informiert werden, bevor diese…
Folglich sollten nach einer eingehenden Analyse und Bewertung, wie sich das Recht der Begünstigten auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten am besten wahren…
Demnach bietet die Veröffentlichung der Namen der Begünstigten der Fonds eine Möglichkeit, die öffentliche Kontrolle der Verwendung dieser Mittel zu verstärken,…
Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie die Finanzmittel der Union investiert werden und mit welchen Ergebnissen. Damit die Information über…
Um ein Gleichgewicht zwischen dem angestrebten Ziel einer öffentlichen Kontrolle der Verwendung der Mittel der Fonds einerseits und dem Recht der Begünstigten…
Der größeren Transparenz in Bezug auf die Verwendung der EFF-Unterstützung halber sollten die Liste der Begünstigten, die Bezeichnungen der Vorhaben und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.