Gesetze
Gesetz wird geladen …
Soll das Ziel erreicht werden, dass die Verwendung der Mittel aus dem EGFL und dem ELER einer öffentlichen Kontrolle unterliegt, so müssen bestimmte Informationen über Begünstigte öffentlich bekannt gemacht werden. Zu diesen Informationen sollten Angaben über die Identität des Begünstigten, den gewährten Betrag, den Fonds, aus dem dieser gezahlt wird, sowie über das betroffene spezifische Ziel des Vorhabens gehören. Diese Informationen sollten so veröffentlicht werden, dass dabei so wenig wie möglich in die Rechte der Begünstigten auf Achtung ihres Privatlebens und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten eingegriffen wird. Die beiden Rechte sind in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert.
Wenn das Ziel der öffentlichen Kontrolle der Verwendung der Mittel der Fonds erreicht werden soll, muss der Öffentlichkeit ein bestimmter Grad an Informationen…
Um den Datenschutzerfordernissen zu entsprechen, sollten die Begünstigten des EGFL und des ELER über die Veröffentlichung ihrer Daten informiert werden, bevor…
Die Veröffentlichung der Namen der Begünstigten des EGFL und des ELER ermöglicht eine stärkere öffentliche Kontrolle der Verwendung dieser Mittel und ist…
Um den Datenschutzerfordernissen zu entsprechen, sollten die Empfänger von Fondsmitteln über die Veröffentlichung ihrer Daten informiert werden, bevor diese…
Zudem sollten sich die Durchführungsbefugnisse der Kommission auf Vorschriften für die Form und den Zeitplan der Veröffentlichung der Begünstigten des EGFL und…
Der größeren Transparenz in Bezug auf die Verwendung der EFF-Unterstützung halber sollten die Liste der Begünstigten, die Bezeichnungen der Vorhaben und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.