Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei Branchenverbänden in den Sektoren Olivenöl und Tafeloliven sowie Tabak kann das spezifische Ziel gemäß Artikel 157 Absatz 1 Buchstabe c auch mindestens eine der folgenden Zielsetzungen einschließen:
Zusammenfassung und Koordinierung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung der Mitglieder;
gemeinsame Anpassung der Erzeugung und Verarbeitung an die Markterfordernisse und Verbesserung der Erzeugnisse;
Förderung der Rationalisierung und Verbesserung der Erzeugung und Verarbeitung.
sich nicht auf Operationen nach der Erstvermarktung des betreffenden Erzeugnisses beziehen;
die Umsetzung der Bedingungen für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und ihren Vereinigungen sowie von Branchenverbänden gemäß den Artikeln 161 und 163;
Maßnahmen zur Förderung und Ausschöpfung des Produktpotenzials;
die die Anforderungen nach Artikel 152 Absatz 1 Buchstaben a, b und c erfüllt;
Um die effiziente und wirksame Verwendung der Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder Branchenverbände im Sektor Olivenöl und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.