Art. 187 Buchst. e 32013R1308Durchführungsbefugnisse nach dem Prüfverfahren
die Verwendung von Lizenzen und erforderlichenfalls besondere Maßnahmen, insbesondere betreffend die Bedingungen, unter denen Einfuhranträge gestellt und im…
Art. 188 Abs. 3 32013R1308Verfahren für die Zuteilung von Zollkontingenten
Die Mitgliedstaaten erteilen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für die Mengen, für die im Rahmen der Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingente Anträge gestellt wurden,…
Art. 183 32013R1308Sonstige Durchführungsbefugnisse
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, die Diese Durchführungsrechtsakte werden ohne Anwendung des in Artikel 229 Absatz 2 oder 3 genannten Verfahrens…
Art. 1 Abs. 2 32008R0060VERORDNUNG (EG) Nr. 60/2008 DER KOMMISSION vom 24. Januar 2008 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 327/98 hinsichtlich der Aufteilung der Teilzeiträume eines Einfuhrzollkontingents für vollständig geschliffenen oder halbgeschliffenen Reis im Jahr 2008
Die Ausfuhrlizenzen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 327/98, die im Jahr 2007 von den dort aufgeführten Drittländern erteilt wurden, können für die…
Art. 182 Abs. 4 32013R1308Zusätzliche Einfuhrzölle
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte mit den erforderlichen Maßnahmen für die Anwendung des vorliegenden Artikels erlassen. Diese Durchführungsrechtsakte…