Erwägungsgrund 90 32013R1308
Um den besonderen Merkmalen des Handels zwischen der Union und bestimmten Drittländern sowie dem besonderen Charakter bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Bedingungen festgelegt werden, unter denen davon ausgegangen wird, dass eingeführte Erzeugnisse ein der Einhaltung der Anforderungen der Union an die Vermarktungsnormen gleichwertiges Konformitätsniveau bieten, und die Maßnahmen zur Abweichung von den Vorschriften erlauben, dass Erzeugnisse in der Union nur unter Einhaltung dieser Normen vermarktet werden dürfen, sowie mit denen Vorschriften für die Anwendung der Vermarktungsnormen auf aus der Union ausgeführte Erzeugnisse festgelegt werden.