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Um sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden nicht durch die Anwendung dieser Verordnung hinsichtlich der Weinnamen, denen der Schutz vor dem 1. August 2009 gewährt wurde oder deren Schutz vor demselben Zeitpunkt beantragt wurde, ungebührlich beeinträchtigt werden, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Folgendes festgelegt wird: Übergangsbestimmungen für diese Weinnamen; für vor einem bestimmten Zeitpunkt auf den Markt gebrachte oder etikettierte Weine; und für Änderungen der Produktspezifikationen.
Um sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden nicht durch die Anwendung dieses Unterabschnitts hinsichtlich der Weinnamen…
Um sicherzustellen, dass Marktteilnehmer nicht benachteiligt werden, wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 227 zu…
Um sicherzustellen, dass Marktteilnehmer nicht benachteiligt werden, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen,…
Um den Schutz der berechtigten Interessen der Marktteilnehmer zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu…
Um den Schutz der legitimen Rechte und Interessen von Erzeugern und Marktteilnehmern sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um bestimmte nicht wesentliche Vorschriften dieser Verordnung zu ergänzen oder abzuändern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.