Erwägungsgrund 110 32013R1308
Um den besonderen Merkmalen des Weinsektors Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Folgendes festgelegt wird: die Aufmachung und die Verwendung von Angaben auf den Etiketten, die nicht in dieser Verordnung vorgesehen sind; bestimmte obligatorische und fakultative Angaben; sowie die Aufmachung.