Erwägungsgrund 114 32013R1308
Um eine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Zuckerunternehmen und Zuckerrübenerzeugern zu gewährleisten, werden besondere Instrumente auch nach dem Ablauf der Quotenregelung erforderlich sein. Daher sollten Standardvorschriften für die schriftlichen Branchenvereinbarungen zwischen Unternehmen und Erzeugern festgelegt werden.