Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um den Schutz der legitimen Rechte der Erzeuger und Marktteilnehmer zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Folgendes festgelegt wird: die Art der Antragsteller, die den Schutz eines traditionellen Begriffs beantragen können; die Gültigkeitsbedingungen für einen Antrag auf Anerkennung eines traditionellen Begriffs; die Gründe für einen Einspruch gegen den vorgeschlagenen Schutz eines traditionellen Begriffs; der Schutzumfang einschließlich der Beziehung zu Marken, geschützten traditionellen Begriffen, geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geschützten geografischen Angaben, Homonymen oder bestimmten Namen von Keltertraubensorten; die Gründe für die Löschung eines traditionellen Begriffs; der Zeitpunkt der Antragstellung; und die Verfahren, die beim Antrag auf Schutz eines traditionellen Begriffs einzuhalten sind, einschließlich der Prüfung durch die Kommission, des Einspruchsverfahrens und der Löschungs- und Änderungsverfahren.
Um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, wird der Kommission gemäß Artikel 227 die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zur Sprache und…
Um den Schutz der legitimen Rechte und Interessen von Erzeugern und Marktteilnehmern sicherzustellen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte…
Um den Schutz der legitimen Rechte und Interessen von Erzeugern und Marktteilnehmern sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Sprache…
Um den Schutz der berechtigten Interessen der Marktteilnehmer zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu…
Um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.