Erwägungsgrund 113 32013R1308
Um den besonderen Merkmalen des Handels mit Erzeugnissen des Weinsektors zwischen der Europäischen Union und bestimmten Drittländern Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Ausnahmen von den Vorschriften für Etikettierung und Aufmachung hinsichtlich auszuführender Erzeugnisse festgelegt werden, wenn das Recht des betreffenden Drittlands dies erfordern.