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Die Union hat mehrere präferenzielle Marktzugangsregelungen mit Drittländern ausgehandelt, die es diesen Ländern erlauben, Rohrzucker zu günstigen Bedingungen nach der Union auszuführen. Die entsprechenden Bestimmungen über die Einschätzung des Bedarfs der Raffinerien an zur Raffination bestimmtem Zucker sowie über die Möglichkeit, vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen spezialisierten Verwendern von erheblichen Mengen an eingeführtem rohem Rohrzucker, die als Vollzeitraffinerien in der Union gelten, Einfuhrlizenzen vorzubehalten, sollten für eine gewisse Zeit beibehalten werden. Um sicherzustellen, dass zur Raffination bestimmter eingeführter Zucker gemäß diesen Anforderungen raffiniert wird, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Folgendes festgelegt wird: die Anwendung der Bedingungen für das Funktionieren der Einfuhrregelung; die Bedingungen und Zugangsvoraussetzungen, die ein Marktteilnehmer erfüllen muss, um einen Antrag auf eine Einfuhrlizenz zu stellen, einschließlich einer Sicherheitsleistung, und die Vorschriften über die zu verhängenden Verwaltungssanktionen.
Um den besonderen Merkmalen des Zuckersektors Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Interessen aller Parteien gebührend berücksichtigt werden, sowie…
Um den besonderen Merkmalen des Handels zwischen der Union und bestimmten Drittländern sowie dem besonderen Charakter bestimmter landwirtschaftlicher…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurde ein Mechanismus eingeführt, mit dem eine ausreichende und ausgewogene Versorgung der Unionsmärkte mit Zucker…
Um sicherzustellen, dass Ausfuhrerzeugnissen bei der Einfuhr in ein Drittland aufgrund von internationalen Übereinkünften, die die Union in Einklang mit AEUV…
Gemäß Artikel 130 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 kann die Kommission unbeschadet der Fälle, in denen Einfuhrlizenzen aufgrund der genannten Verordnung…
Um sicherzustellen, dass zugelassene Unternehmen, die Zucker, Isoglukose oder Inulinsirup erzeugen bzw. verarbeiten, ihren Verpflichtungen nachkommen, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.