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Um die Kohärenz mit den Marktzugangsbestimmungen für Zucker im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu gewährleisten, sollte die Einfuhr von Waren der Tarifposition 1701 des Gemeinsamen Zolltarifs bis zum 30. September 2015 von einer Einfuhrlizenz abhängen.
Ab 1. Januar 2014 bis zum 30. September 2015 ist für die Einfuhren von Waren der Tarifposition 1701 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Einfuhrgenehmigung…
Die Artikel 127 bis 144 sowie die Artikel 192 und 193 gelten bis Ende des Wirtschaftsjahres 2016/2017 für Zucker, d. h. bis zum 30. September 2017.
Bei Zucker ist die Überwachung des Marktes von großer Bedeutung, außerdem ist eine genaue Kenntnis der Ausfuhren erforderlich. Deshalb sind die Zuckerausfuhren…
Die Verordnung (EG) Nr. 828/2009 der Kommission vom 10. September 2009 mit Durchführungsbestimmungen für die Einfuhr und Raffination von Zuckererzeugnissen der…
Für eine bessere Überwachung des Milchmarktes sind Angaben über die Einfuhr von Erzeugnissen, für die Einfuhrlizenzen vorgeschrieben sind, von wesentlicher…
Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 828/2009 können Einfuhrlizenzanträge für Erzeugnisse des Zuckersektors im Rahmen der Kontingente…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.