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Wenn der Unionsmarkt durch die Inanspruchnahme des aktiven und passiven Veredelungsverkehrs gestört wird oder gestört zu werden droht, empfiehlt es sich, eine Aussetzung der Inanspruchnahme des entsprechenden Veredelungsverkehrs zu ermöglichen.
Wenn der Unionsmarkt durch den passiven Veredelungsverkehr gestört wird oder gestört zu werden droht, kann die Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats oder…
Wenn der Unionsmarkt durch die Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung oder den aktiven Veredelungsverkehr gestört wird oder gestört zu werden droht, kann…
In der passiven Veredelung können Unionswaren zur Durchführung von Veredelungsvorgängen vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden. Die aus…
Die Kommission sollte unmittelbar anwendbare Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Erlass, der Änderung oder der Aufhebung von Schutzmaßnahmen der…
Das Inverkehrbringen von Waren, die Rechte geistigen Eigentums verletzen, fügt Rechtsinhabern, Rechtenutzern oder Gruppen von Erzeugern und gesetzestreuen…
Es sollten innerhalb eines Unionsrahmens Vorkehrungen getroffen werden, damit etwaige Rechtsunsicherheit und Marktstörungen vermieden werden und der freie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.