Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission sollte unmittelbar anwendbare Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Erlass, der Änderung oder der Aufhebung von Schutzmaßnahmen der Union, der Aussetzung der Inanspruchnahme der Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung oder des aktiven oder passiven Veredelungsverkehrs, erforderlichenfalls zur unmittelbaren Reaktion auf die Marktlage und zur Lösung besonderer Probleme, wenn in einem Notfall zwingend und umgehend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Problemen zu begegnen, erlassen, wenn dies aus Gründen äußerster Dringlichkeit in hinreichend begründeten Fällen erforderlich ist.
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte erlassen, die die gemäß Absatz 3 dieses Artikels getroffenen Schutzmaßnahmen der Union aufheben oder ändern. Diese…
Die Kommission sollte ferner unmittelbar geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies — in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit…
Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit der Aufhebung von im…
Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit der Genehmigung eines…
Wenn es in hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist, sollte die Kommission sofort geltende Durchführungsrechtsakte in Bezug auf…
Die Kommission sollte unmittelbar anwendbare Durchführungsrechtsakte in Bezug auf die Änderung der TACs dieser kurzlebigen Bestände erlassen, wenn Gründe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.