Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für den Erlass von Rechtsakten zur Durchführung der vorliegenden Verordnung sollte das Prüfverfahren angewandt werden, weil sich diese Rechtsakte gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 auf die GAP beziehen. Für den Erlass von Rechtsakten zur Durchführung der vorliegenden Verordnung zu Wettbewerbsfragen sollte jedoch das Beratungsverfahren angewandt werden, weil dieses Verfahren im Allgemeinen für den Erlass von Durchführungsrechtsakten im Bereich des Wettbewerbsrechts angewandt wird.
Für den Erlass der einschlägigen Durchführungsrechtsakte sollte das Beratungsverfahren angewendet werden, da diese Rechtsakte überwiegend rein praktischer Art…
Das Beratungsverfahren sollte für den Erlass von Durchführungsrechtsakten zur Erstellung und anschließenden Änderung der in dieser Verordnung vorgesehenen…
Für den Erlass von Durchführungsrechtsakten zur Erstellung und späteren Änderung der in dieser Verordnung vorgesehenen Formulare sollte das Prüfverfahren…
Die Durchführungsrechtsakte zu den Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen, die sich weder finanziell noch auf Art und Umfang der aus…
Da diese Durchführungsrechtsakte Maßnahmen von allgemeiner Tragweite im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 darstellen,…
Für den Erlass von Durchführungsrechtsakten zur Erstellung und anschließenden Änderung der in dieser Verordnung vorgesehenen Bescheinigungen und Formblätter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.