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Der Beschluss, das vorübergehende Rebpflanzungsverbot auf Unionsebene aufzuheben, ist dadurch gerechtfertigt, dass die wesentlichen Ziele der Reform der Weinmarktorganisation der Union aus dem Jahr 2008 erreicht worden sind, insbesondere durch den Abbau der seit langem bestehenden strukturellen Überschüsse in der Weinproduktion und die schrittweise Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktausrichtung des Weinsektors in der Union. Diese positiven Entwicklungen sind das Ergebnis einer deutlichen Abnahme der Rebflächen in der gesamten Union, der Aufgabe des Weinbaus durch die weniger wettbewerbsfähigen Erzeuger sowie des Auslaufens bestimmter Marktstützungsmaßnahmen, wodurch die Anreize für unrentable Investitionen beseitigt worden sind. Die Verringerung der Angebotskapazität sowie die Förderung von Strukturmaßnahmen und der Weinausfuhren ermöglichten eine bessere Anpassung an die rückläufige Nachfrage auf Unionsebene, die auf einen allmählichen Rückgang des Verbrauchs in den Mitgliedstaaten, in denen traditionell Wein erzeugt wird, zurückzuführen ist.
es dürfen nur Reben, aus denen bestimmte Weinsorten erzeugt werden, und Erzeugungsverfahren, für die die Mitgliedstaaten nicht festgestellt haben, dass sie den…
Die Aussicht auf einen allmählichen Anstieg der Nachfrage auf den Weltmärkten bietet jedoch einen Anreiz zur Steigerung der Angebotskapazität und demzufolge zur…
Die Maßnahmen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger zu verbessern.
Eine wichtige, für nationale Stützungsprogramme geeignete Maßnahme sollte die Förderung des Absatzes und der Vermarktung von Weinen aus der Union sein. Durch…
Die Zunahme der Neuanpflanzungen von Reben sollte auf Unionsebene durch einen Schutzmechanismus begrenzt werden, der sich auf die Verpflichtung der…
Erzeugern, die bestehende Rebflächen roden, sollte nach Vorlage eines Antrags unabhängig von dem Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen automatisch eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.