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Die Beihilfe für Magermilch und Magermilchpulver, die in der Union hergestellt wurden und zur Verwendung als Futtermittel sowie zur Verarbeitung zu Kasein und Kaseinat bestimmt sind, hat sich als nicht wirksam für die Marktstützung erwiesen und sollte daher ebenso wie die Vorschriften für die Verwendung von Kasein und Kaseinat zur Käseherstellung aufgehoben werden.
Magermilchpulver aus Kuhmilch;
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Lebensmittelkategorie Milchprodukte (Milch und Käse), die Gegenstand der…
Die Festsetzung der Ausfuhrerstattungen sowie der Beihilfen für zu Kasein verarbeitete Magermilch ist nur auf der Grundlage von Mitteilungen über die…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Lebensmittelkategorie Milchprodukte (Milch und Käse), die Gegenstand der…
Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung beim Schulobst- und -gemüseprogramm und dem Schulmilchprogramm der Union sollten geeignete…
Um sicherzustellen, dass die geeigneten Begünstigten und Antragsteller für die Unionsbeihilfe in Betracht kommen, und um zu gewährleisten, das diese effizient…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.