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Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , mit der neue Stützungsregelungen vorgesehen werden, tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 dient daher weiterhin als Grundlage für die Gewährung einer Einkommensstützung für Landwirte im Kalenderjahr 2014, wobei jedoch der Verordnung (EU) Nr. 1311/2013 des Rates Rechnung getragen werden sollte. Um die Kohärenz bei der Durchführung der Cross-Compliance-Vorschriften und die Einhaltung der aufgrund bestimmter Maßnahmen geltenden Normen zu gewährleisten, sollten die entsprechenden Bestimmungen, die für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 gelten, weiterhin so lange Anwendung finden, bis der neue Rechtsrahmen in Kraft tritt. Aus denselben Gründen sollten die im Jahr 2013 für ergänzende nationale Direktzahlungen in Kroatien geltenden Bestimmungen weiterhin Anwendung finden.
der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber…
Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über…
der Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an…
Im Hinblick auf die rasche Anwendung der vorgesehenen Übergangsbestimmungen sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und ab dem 1.…
Die Bestimmungen über das System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung, das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Cross-Compliance gemäß Titel…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , die ab dem 1. Januar 2014 gelten soll, werden Bestimmungen für die Förderung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.