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Die Zuweisungen an die Mitgliedstaaten von Mitteln für die Kohäsionspolitik werden auf der Grundlage der statistischen Daten und Prognosen festgesetzt, die dem im Juli 2012 aktualisierten Vorschlag der Kommission für die vorliegende Verordnung zugrunde lagen. Angesichts der Unsicherheit von Prognosen und der Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten mit begrenzten Zuweisungen und um der besonders schwierigen Lage der von der Krise betroffenen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wird die Kommission 2016 die Gesamtzuweisungen aller Mitgliedstaaten im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2017 bis 2020 überprüfen.
2016 überprüft die Kommission in ihrer technischen Anpassung für das Jahr 2017 gemäß Artikel 6 und 7 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 die…
Zum 31. Mai 2016 und zum selben Datum aller folgenden Jahre bis einschließlich 2023 übermittelt der Mitgliedstaat der Kommission einen jährlichen…
Im Jahr 2016 überprüft die Kommission die Förderfähigkeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds auf Grundlage der BNE-Daten der…
Für den Zeitraum 2014-2020 entspricht die Höhe der öffentlichen oder gleichwertigen Strukturausgaben im Jahresdurchschnitt mindestens dem in der…
Um der besonders schwierigen Lage von Mitgliedstaaten, die von der Krise betroffen sind, Rechnung zu tragen, überprüft die Kommission 2016 zusammen mit der…
Um einen geeigneten Finanzrahmen für die Fonds vorzugeben, sollte die Kommission mittels Durchführungsrechtsakten auf Grundlage eines objektiven und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.