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Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates und Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 überprüfte die Kommission 2016 die Gesamtzuweisungen aller Mitgliedstaaten im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für die Kohäsionspolitik für die Jahre 2017 bis 2020.
Zum 31. Mai 2016 und zum selben Datum aller folgenden Jahre bis einschließlich 2023 übermittelt der Mitgliedstaat der Kommission einen jährlichen…
Die Zuweisungen an die Mitgliedstaaten von Mitteln für die Kohäsionspolitik werden auf der Grundlage der statistischen Daten und Prognosen festgesetzt, die dem…
Die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und ihre Zuweisungen an weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen, stärker…
Um einen geeigneten Finanzrahmen für die Fonds vorzugeben, sollte die Kommission mittels Durchführungsrechtsakten auf Grundlage eines objektiven und…
Im Einklang mit Artikel 94 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 stimmte die Kommission einem Vorschlag Dänemarks zu, einen Teil seiner dem Ziel…
Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 und Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 legte die Kommission die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.